*für ein ca. 120 m² grosses Einfamilienwohnhaus
Der Bauantrag, die Entwässerungsplanung, Wohn- bzw. Grundflächenberechnung, statische Berechnung, die energietechnischen Berechnungen im Rahmen des öffentlich rechtlich geforderten ENEV- Nachweises und alle sonstigen für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen werden von dem Auftragnehmer erstellt und sind im Festpreis enthalten.
Die Ausführung der Objektarbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. In den Plänen dargestellte Möblierungen und Einbauten gehören nicht zu den vertraglichen Leistungen, außer es ist ausdrücklich im gesamten Umfang der Baubeschreibung genannt.
Die Ausführung erfolgt verbindlich nach den Bauantragsplänen im Maßstab 1:100, sowie den vom Architekten, anderen Fachplanern, den Berechnungen der Tragwerksplanung ggf. zu erarbeitenden Werk- und Detailplänen.
Die Baustelle wird mit allen erforderlichen Geräten eingerichtet. Dazu gehören insbesondere eine Bautoilette, Stromanschluss ( ggf. über ein Stromaggregat ) und ein mobiler Wasseranschluss über ein Standrohr. Der Wasser- und Stromverbrauch während der Bauzeit ist im Festpreis enthalten. Der Transport der Baustoffe erfolgt über mobile Kräne und ggf. über einen stationären Lastenaufzug. Bauschutt wird entsorgt.
Der Mutterboden wird abgetragen, die Baugrube und die Fundamente werden ausgehoben. Je nach Bodenbeschaffenheit wird der Aushub, sofern geeignet, für das spätere Verfüllen verwendet oder auf dem vorhandenen Grundstück verteilt.
Der Schotterunterbau erfolgt nach Vorgabe des Geologen in Kooperation mit dem Tragwerksplaner.
Die Grundleitungen des Baukörpers werden als PVC- Rohr unter Bodenplatte verlegt und auf direktesten Weg bis zu 1 m unter Bodenplatte rausgeführt. Notwendige Entlüftungen werden über das Dach geführt.
Die Gründung erfolgt als Plattengründung auf statisch und geologisch dimensioniertem Schotterunterbau als Stahlbetonkonstruktion, ggfs. in Stahlfaserausführung, sofern statisch umsetzbar.
Die Außenwände des EGs, OGs und DGs werden aus monolthischem Mauerwerk hergestellt. Nichttragende und tragende Innenwände werden als Mauerwerk ausgeführt. Die Dimensionierung und Herstellung der Bauteile richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, bzw. zum Zeitpunkt eines eventuellen Nachtrages zur Baugenehmigung, gültigen Vorschriften.
Die Decken über dem und EG und dem OG werden als Stahlbetondecken gemäß Statik unterseitig glatt und spachtelfertig ausgeführt. Die Decke über dem OG wird als Holzbalkenkonstruktion unterseitig mit Gipskartonplatten, zwischenliegender Dämmung und Dampfsperre ausgeführt.
Der Innenputz wird als Zementputz in der QualitätsstufeQ II hergestellt.
Kalkzementputz als erste Putzschicht, Scheibenputz als Oberputz.
In allen Wohnräumen im EG und OG wird ein schwimmender Zement-Estrich in erforderlicher Stärke mit Trittschall- und Wärmedämmung eingebaut.
Dachstuhl aus Nadelholz gegen Schädlingsbefall imprägniert, Stärke und Ausführung gem. Angaben der Statik.
Betondachstein auf Konterlattung und Unterspannbahn verlegt; Nelskamp oder gleichwertig, Farbe schwarz. Der Aufbau der Dachkonstruktion erfolgt von unten gesehen:
Das Regenwasser wird an den Traufen durch Dachrinnen aufgefangen und über Regenfallrohre aus Zink in das Entwässerungssystem abgeführt.
Die Fallrohre werden als HT-Rohre verlegt und mit den Grundleitungen verbunden. Die Anschlussrohre innerhalb der WC-Räume werden ebenfalls in HT-Rohren verlegt. Sämtliche Trinkwasserleitungen werden in Kupfer- oder Kunststoffrohr unter Putz verlegt und gedämmt. Die Rohrquerschnitte werden entsprechend ermittelt. Den Anschluss für die Waschmaschine im HWR legen die Auftraggeber örtlich fest.
Elektroinstallation nach VDE, Unterputz-Installation, Schalter und Steckdosen Standard-programm Gira Standard E 55, rein weiss, glänzend.
Innerhalb des Hauses werden LAN- Leitungen und Fernsehleitungen im Wohn-, Kinder- Schlafzimmer verlegt.
Die Elektroverteilungsanlagen werden in einem Wandkasten einschl. der erforderlichen Stromkreisabsicherung installiert.
Wohnen/ Essen: 2 Deckennschlpüsse, 8 Steckdosen, 1 Antenne, 1 Telefon, 1 LAN
Küche: 1 Deckenanschluss, 7 Steckdosen, 1 Spülmasch., 1 E-Herd, 1 Kühlschrank, 1 Dunstabzug
Abstellraum: 1 Deckenanschluss im Abst. Unter der Treppe
Diele/Garderobe: 1 Deckenbrennstelle, 2 Steckdosen
Eingangsbereich: 1 Wandanschluss (außen) mit Schalter innen, 1 Anschluß Ruftaster mit Videoleitung
Treppenhaus EG: 2 Wandanschluss mit Wechselschalter unten/ oben am Treppenlauf
Treppenhaus OG: 2 Wandanschluss mit Wechselschalter unten/ oben am Treppenlauf
HWR: 1 Deckenanschluss, 1 Anschluss Wärmepumpe, 1 Doppelsteckdose für WM und WT, 2 Einzelsteckdosen
Eltern: 1 Deckenbrennstelle, 4 Steckdosen, 1 Antenne, 1 LAN
Kind : 1 Deckenbrennstelle, 4 Steckdosen, 1 Antenne, 1 LAN
Flur OG: 1 Deckenanschluss, 1 Steckdose
Gast: 1 Deckenbrennstelle, 4 Steckdosen, 1 Antenne, 1 LAN
Bad OG: 1 Deckenbrennstelle, 2 Steckdosen
WC: 1 Deckenbrennstelle, 1 Steckdose
Terrasse: 1 Wandanschluss für Außenleuchte mit Schalter innen, 1 Steckdose
Haustür: 1 Außenbrennstelle, Ruftaster mit Videoleitung
Abst. Einfahrt: 1 Außenbrennstelle, je 1 Deckenbrennstelle, 2 Steckdosen
Jeder Raum erhält einen elektrisches Raumthermostat, jedes Fenster elektrische Rollläden mit Schalter am Fenster.
Vor Installationsbeginn legen die Auftraggeber die jeweilige Lage der Elektroanschlüsse fest.
Die Auslegung der Heizungsanlage mit Fußbodenheizung als Luft- Wasser- Wärmepumpe von Vaillant, Vissmann, Buderus oder gleichwertig erfolgt über
die Wärmebedarfsberechnung. Die Temperaturregelung der Heizkreise erfolgt über neben den Lichtschaltern zu installierenden elektrische Regler.
Die Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls über die verbaute Heizungsanlage.
Wert der frei wählbaren Ausstattungsgegenstände insgesamt 2.500,00 €
Fliesenbelag im Wandbereich bis 1,50m Höhe umlaufend; Materialpreis incl. derzeitiger Umsatzsteuer für 25,00 € / m².
Anschluss für Spüle, Kaltwasseranschluss mit einem Ventil zum Anschluss einer Spülmaschine, Warmwasseranschluss. Elektroherdanschluss (400 V), Spülmaschinenanschluss.
Fliesenspiegel an zwei Wandseiten, ca. 2,85 m², ca. 3,80 m Gesamtlänge über Eck, ca. 0,75 m hoch. Bruttomaterialpreise incl. MwSt. € 25,00 pro qm.
Weiße Kunstoffenster ( VEKA-Profile oder gleichwertig ) mit Beschlägen als Dreh- und Drehkippfenster mit ISO-Verglasung, Der U-Wert von 1,3 W/m²K wird eingehalten.
Die Fenster erhalten Kunstoffrolläden mit elektrischer Steuerung.
Außenfensterbänke: kunststoffbeschichtetes Metall.
Innen: Kunststein
Einflügelige Haustür mit ISO-Glas, Stoßgriff- und Drückergarnitur, Wert 2.500,00 € (inkl. Einbau)
Kunstoffbeschichtete Innentüren mit gleicher Holzumfassungszarge und Drückergarnitur, Wert je frei wählbares Türelement 250,00 € .
Die Innentreppen erfolgen als Stahlbetontreppe aus Ortbeton mit Fliesenbelag und erhalten einen Holzhandlauf.
Die Boden in allen Räumen des EGs, sowie die der Bäder des OGs und des DGs werden mit Fliesen belegt. Materialpreis 25,00 € / m².
Sind nicht im Leistungsumfang enthalten und erfolgen nach den Vorstellungen der Auftraggeber in Eigenleistungen.
Die Außenflächen erhalten einen Schotterunterbau, verdichtet.
Verbleibende Grundstücksflächen werden grob einplaniert. Das Feinplanum, dazu gehört auch das evtl. Aufbringen von Mutterboden, ist eine gärtnerische Arbeit und nicht im Leistungsumfang enthalten. Das Gefälle des Grundstücks wird im Randbereich wieder an das angrenzende vorhandene Niveau angeglichen.
Die Hausanschlusskosten sind nicht im Werkvertrag enthalten.
Die Gebäudeeinmessung wird von den Auftraggebern nach Fertigstellung der Bauarbeiten mit dem Katasteramt abgestimmt und auf eigene Rechnung veranlasst.
Versicherungen sind nicht im Werkvertrag enthalten.
Änderungen von der Bauleistungsbeschreibung sind nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. Es erfolgen bei Änderungswünschen
entsprechende Abrechnungen zu den Mehr- oder Minderkosten.
Alle Angaben dieser Baubeschreibung haben wir gewissenhaft geprüft. Da Irrtümer oder auch Auslassungen trotz allem möglich sein können, müssen Änderungen, die den Bauwert nicht beeinträchtigen, vorbehalten bleiben. Auch durch technische Notwendigkeiten oder behördliche und baurechtliche Vorgaben bedingte Änderungen sind vorbehalten.